Innovative E-Mail Archivierung inklusive E-Mail Anhang
E-Mails sind in der heutigen geschäftlichen Kommunikationswelt nicht mehr wegzudenken: Einfach in der Handhabung und keine Schriftstücke, die abgeheftet werden müssen. Was so einfach und praktisch ist, kann jedoch zu unangenehmen Überraschungen führen, wenn die E-Mails nicht rechtskonform archiviert werden. Je nach Inhalt der E-Mails können vertragliche oder gesetzliche Vorschriften die Art und Dauer der Aufbewahrungfrist bestimmen.
Die Grundsätze für die E-Mail-Archivierung ergeben sich aus der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Diese Verwaltungsvorschrift regelt die formalen Anforderungen an die Buchführung und die Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten elektronischen Daten unter Bezug auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
Direkt und einfach mit nur einem Klick aus dem MS-Outlook archivieren. E-Mail inklusive deren Anhänge.
Mit dem EDS-Modul E-MAIL ARCHIVIERUNG können E-Mails und deren Anhänge direkt aus dem MS-Outlook* über ein Add-In im EDS abgelegt werden. Der EDS-Benutzer kann, je nach Rechtevergabe, den Archivordner für die E-Mails inklusive Anhang im EDS auswählen oder in einen voreingestellten Ordner ablegen. Beginnen Sie jetzt Ihre rechtssichere E-Mail Archivierung mit EDS 4.0.
Achten Sie darauf:
Seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs-/ und Archivierungspflicht keine Kavaliersdelikte mehr. Wenn Sie ihre Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichten oder diese gar nicht erst aufbewahren, begehen Sie eine Straftat.